Linde-Sauerstoffkonzentrator vs. Flüssigsauerstoff
Verfasst: Di Sep 12, 2017 9:27 pm
Hallo liebe Foren-gemeinde,
Ich würde um Eure Unterstützung bitten. Ich kämpfe bereits seit 2 Jahren gegen die AOK Hessen.
Trotz dass meine Schwiegermutter in 08/2016 gestorben ist, habe ich mir geschworen, weiterhin zu kämpfen, im Sinne von ihr, im Sinne von COPD-Patienten. Über das Ergebnis bzw. über ein Urteil kann ich gerne weiter berichten.
Sie hatte fortgeschrittene chron.-obstr. Lungenerkrankung im Stadium 4 nach GOLD, Gruppe D. Rechtsherzerkrankt, pulmonale Hypertonie, daneben noch viele weitere Erkrankungen (Rheuma, Osteoporose u.s.w.).
Sofern es möglich erscheint, möchte ich einen Präzedenzfall schaffen, wenn es nicht ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Die AOK hatte nur eine Teilversorgung für Flüssigsauerstoff (2 Wochenrhytmus, 45 L.) genehmigt. Obwohl von der Thoraxklinik Heidelberg eine Verordnung über 24 Stunden ausgestellt wurde. Nachts war noch ein CPAP mit dazu angeschlossen.
AOK war der Meinung, sie könne teilweise den Sauerstoffkonzentrator benutzen. Genau hier lag das Problem.
Mit einem Konzentrator war sie nicht ausreichend oxygeniert, das sah man auch an der Gesichtsfarbe. Das wurde auch im Attest bzw. der Verordnung ärztlich dokumentiert. Anfangs ging das alles noch mit einem Konzentrator, der Flow wurde hochgefahren. Ab einem bestimmten Zeitpunkt vor ca. 3 Jahren, konnte sie mit dem Konzentrator nichts mehr anfangen und meinte, sie bekäme nicht ausreichend Luft...
Der Flow lag beim Flüssigsauerstoff bei ca. 2-3, bei Anstrengung natürlich mehr. Sehr mobil war sie in den letzten 8 Monaten nicht mehr.
Wir haben uns dann vor 3 Jahren entschlossen, den Flüssigsauerstoff in Vollversorgung zu bestellen, haben das privat aufgezahlt, und den Stromkonzentrator weggelassen. Alles andere wäre aus meiner Sicht nicht vertretbar gewesen.
Ich bin der Auffassung, dass es sich bei Flüssigsauerstoff um ein Arzneimittel handelt, bei dem eine Kasse oder ein MDK gar kein Mitspracherecht hat und sich nicht in die Therapie einmischen darf. Meine Kasse (IKK Südwest) habe ich mich informiert, sie hätten das übernommen, da bei Unterversorgung sicherlich auch mit mehreren Krankenhausfällen zu rechnen sei.
Gibt es ähnlich gelagerte Fälle? Kann man sagen, dass ab einem gewissen Stadium durchaus ein Stromkonzentrator nicht mehr anwendbar ist? Falls ja, gibt es dazu medizinsche/wissenschaftliche Informationen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Ron
Ich würde um Eure Unterstützung bitten. Ich kämpfe bereits seit 2 Jahren gegen die AOK Hessen.
Trotz dass meine Schwiegermutter in 08/2016 gestorben ist, habe ich mir geschworen, weiterhin zu kämpfen, im Sinne von ihr, im Sinne von COPD-Patienten. Über das Ergebnis bzw. über ein Urteil kann ich gerne weiter berichten.
Sie hatte fortgeschrittene chron.-obstr. Lungenerkrankung im Stadium 4 nach GOLD, Gruppe D. Rechtsherzerkrankt, pulmonale Hypertonie, daneben noch viele weitere Erkrankungen (Rheuma, Osteoporose u.s.w.).
Sofern es möglich erscheint, möchte ich einen Präzedenzfall schaffen, wenn es nicht ähnlich gelagerte Fälle gibt.
Die AOK hatte nur eine Teilversorgung für Flüssigsauerstoff (2 Wochenrhytmus, 45 L.) genehmigt. Obwohl von der Thoraxklinik Heidelberg eine Verordnung über 24 Stunden ausgestellt wurde. Nachts war noch ein CPAP mit dazu angeschlossen.
AOK war der Meinung, sie könne teilweise den Sauerstoffkonzentrator benutzen. Genau hier lag das Problem.
Mit einem Konzentrator war sie nicht ausreichend oxygeniert, das sah man auch an der Gesichtsfarbe. Das wurde auch im Attest bzw. der Verordnung ärztlich dokumentiert. Anfangs ging das alles noch mit einem Konzentrator, der Flow wurde hochgefahren. Ab einem bestimmten Zeitpunkt vor ca. 3 Jahren, konnte sie mit dem Konzentrator nichts mehr anfangen und meinte, sie bekäme nicht ausreichend Luft...
Der Flow lag beim Flüssigsauerstoff bei ca. 2-3, bei Anstrengung natürlich mehr. Sehr mobil war sie in den letzten 8 Monaten nicht mehr.
Wir haben uns dann vor 3 Jahren entschlossen, den Flüssigsauerstoff in Vollversorgung zu bestellen, haben das privat aufgezahlt, und den Stromkonzentrator weggelassen. Alles andere wäre aus meiner Sicht nicht vertretbar gewesen.
Ich bin der Auffassung, dass es sich bei Flüssigsauerstoff um ein Arzneimittel handelt, bei dem eine Kasse oder ein MDK gar kein Mitspracherecht hat und sich nicht in die Therapie einmischen darf. Meine Kasse (IKK Südwest) habe ich mich informiert, sie hätten das übernommen, da bei Unterversorgung sicherlich auch mit mehreren Krankenhausfällen zu rechnen sei.
Gibt es ähnlich gelagerte Fälle? Kann man sagen, dass ab einem gewissen Stadium durchaus ein Stromkonzentrator nicht mehr anwendbar ist? Falls ja, gibt es dazu medizinsche/wissenschaftliche Informationen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Ron